Finanzprodukte im Web Vergleichen – worauf Verbraucher und Anleger achten sollten

Unabhängig davon, ob es sich um Geldanlagen, wie Investmentfonds oder Tagegeld, Telekommunikationsverträge oder Versicherungen handelt, werden hierzu gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblätter benötigt. Diese haben das Ziel, dass die wesentlichen Eigenschaften von einem Finanzprodukt erfasst werden. Dadurch entsteht mehr Transparenz und die unterschiedlichen Produkte können besser miteinander verglichen werden und man versteht ein solches Finanzprodukt besser.

Ein solches Produktinformationsblatt wird auch in der Umgangssprache als „sogenannter Beipackzettel für Finanzprodukte“ bezeichnet. Dieses Informationsblatt soll dann übersichtlich und schnell über das Produkt und dessen Risiken informieren. Dadurch kann auch eine vernünftige Preisbewertung vorgenommen werden.

Welche Informationen müssen in einem solchen Produktinformationsblatt enthalten sein?

Zunächst ist es wichtig, dass in einem solchen Informationsblatt die Art des Finanzinstruments (zum Beispiel ein Fond oder eine Anleihe) aufgeführt wird. Desweiteren sollte die Funktionsweise des Finanzproduktes ausführlich und nachvollziehbar dargelegt werden.

Ebenso wichtig sind die damit verbundenen Risiken sowie die Aussicht für die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals und deren Erträge unter Betrachtung der verschiedenen Marktbedingungen und –gegebenheiten.

Desweitern müssen die mit dieser Kapitalanlage verbundenen Kosten transparent und klar dargestellt werden. Die unterschiedlichen Bezeichnungen für ein solches Produktinformationsblatt. Je nach Finanzprodukt gibt es aktuell hierfür unterschiedliche Bezeichnungen.

So sind zum Beispiel bei offenen Investmentfonds (dazu gehören zum Beispiel Renten-, Aktien und Mischfonds) diese Informationen in einem KID (Key-Information Documents) oder in einem WAI (Wesentliche Anlegerinformation) enthalten.

Bei einem sogenannten Nachrangdarlehen (zum Beispiel bei Investitionen in Immobilienfirmen), bei Genussrechten oder bei Direktinvestments (zum Beispiel Beteiligung an einem Schiffscontainer) wird hier von einen VIB (Vermögensanlage-Informationsblatt) gesprochen.

Die derzeitig oben aufgeführte Praxis führt hier jedoch wiederum zu Verwirrungen. Deshalb ist hier vorgesehen, ein EU-weit einheitliches Basis-Informationsblatt herauszugeben und einzuführen. Ein solches Blatt soll informativ und knapp sein. Der Umfang soll maximal 1 DIN-A-4-Blatt betragen und nachvollziehbar und verständlich über die damit verbundenen Kosten sowie die Kostenauswirkung für den Ertrag des Finanzproduktes informieren.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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