Brutto Netto – keine einfache Rechnung

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(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das deutsche Steuerrecht im Rahmen der Lohnsteuer nicht übermäßig kompliziert wäre. Mann nimmt einfach das Bruttogehalt, wendet die entsprechende Formel des § 32a EStG an, um die Einkommensteuer zu ermitteln. Im Anschluss rechnet man die Sozialversicherungen und die Einkommensteuer vom Bruttogehalt ab, doch leider ist nicht alles so einfach. Bei genauerer Betrachtung allerdings fallen dem kundigen Steuerrechtsgelehrten einige Hürden auf, die es zu beachten gilt. Tatsächlich tauchen die meisten Probleme bei der Errechnung der Bemessungsgrundlage auf.

Vermögenswerter Vorteil

Eine große Gruppe der Unsicherheitsfaktoren besteht in sogenannten vermögenswerten Vorteilen. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise unentgeltlich eine Kantine unterhält, muss der Arbeitnehmer zusätzlich das kostenlose Essen mit einem gewissen Betrag in der Bemessungsgrundlage berücksichtigen.

In der Praxis jedoch spielt die Thematik des Dienstwagens, der den Angestellten überlassen wurde und den diese selbst nutzen dürfen, die größte Rolle. In diesem Fall hat der Gesetzgeber zwei Handhabungsmöglichkeiten eingeräumt. Einerseits besteht die Möglichkeit der 1 %-Methode, wobei der Arbeitnehmer ein Prozent des Listenpreises des Autos versteuern muss. Die zweite, günstigere aber aufwendigere Variante ist die Fahrtenbuchmethode, bei der der Angestellte sämtliche Fahrten aufzuzeichnen hat, was in der Praxis schwierig umzusetzen ist.

Absetzung der Werbungskosten und sonstige steuermindernder Beträge

Weiterhin problematisch ist des Öfteren die Absetzung von Werbungskosten, die mit der Arbeitstätigkeit verknüpft sind. Beispielsweise sind die Kosten von Arbeitsmaterialien, die der Arbeitnehmer selbst anzuschaffen hat, als Werbungskosten von der steuerlichen Bemessungsgrundlage absetzbar. Hierzu ist der Beleg aufzubewahren. Dass allerdings auch in diesem Zusammenhang nicht alles einfach ist, zeigt das Beispiel der Fahrten zum Arbeitsplazu. Hierfür sind nicht die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Vielmehr räumt der Gesetzgeber Entfernungspauschalen ein.

Darüber hinaus sind bei der Brutto-Netto-Berechnung noch weitere Faktoren (siehe brutto-netto-umrechner.de) wie beispielsweise der Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. In jedem Fall kann das Hinzuziehen eines Steuerberaters nützlich sein, um die Steuerlast zu senken.

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