Bei der Prozesskostenfinanzierung, auch als Prozessfinanzierung bekannt, handelt es sich um eine spezielle Finanzdienstleistung zu juristischen Zwecken. Für eine Privatperson oder für einen Gewerbetreibenden übernimmt ein Finanzdienstleister, beispielsweise die Foris Prozessfinanzierung, dabei alle erforderlichen Kostenpositionen, die aus außergerichtlichen oder gerichtlichen Instanzen eines Rechtsstreites für den Mandanten entstehen können.
Der Mindest-Streitwert als Voraussetzung einer Prozesskostenfinanzierung
Um die Prozessfinanzierung durch einen gewerblichen Finanzdienstleister zu erlangen, bedarf es im Regelfalle eines bestimmten Streitwertes. Einige deutsche Prozesskostenfinanzierer setzen diesen Mindest-Streitwert jeweils bei 50.000 Euro an.
Der Prozessausgang
Gewinnt der Mandant den Prozess, so erhält der gewerbliche Prozesskostenfinanzierer meist einen Teil der dem Mandanten zugesprochenen Summe, die sogenannte Beteiligungsquote. Diese beträgt mindestens 10 % derjenigen Summe, die dem Mandanten im Erfolgfalle durch Gerichtsentscheid zugesprochen wurde. Verliert der Mandant jedoch die gerichtliche Auseinandersetzung, so muss der Prozesskostenfinanzierer sämtliche aus dem Rechtsstreit resultierende Kostenpositionen allein tragen. Dies sind üblicherweise Gerichtskosten, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten und die Kosten für Zeugen und Sachverständige.
Das Antragsverfahren einer Prozesskostenfinanzierung
Um die Zusage einer Prozesskostenfinanzierung zu erhalten, stellt der Mandant zunächst einen Antrag auf Prozesskostenfinanzierung bei einer entsprechenden Gesellschaft. Sämtliche, im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsstreit stehenden Unterlagen und Informationen, hat der Mandant vor einer finalen Entscheidung dem potentiellen Prozesskostenfinanzierer zuzuarbeiten und zu übergeben. Diese Unterlagen und Informationen unterzieht der Prozesskostenfinanzierer nun einer exakten juristischen Überprüfung, um das Prozessrisiko entsprechend zu würdigen. Dazu bedient er sich meist interner und auch neutraler externer Rechtsanwälte und berücksichtigt zugleich die Gewohnheiten und die Tendenzen der Urteilsfindung des jeweils zuständigen Gerichts. Ergibt diese juristische Beurteilung und Würdigung des Prozessrisikos optimale Aussicht auf Erfolg, so wird der Fall durch die Gesellschaft übernommen und finanziert.
Die Vorteile einer Prozesskostenfinanzierung für den Mandanten
Der Mandant kann auf diese Weise berechtigte juristische Ansprüche ohne Kostenrisiko und bei vollständiger Schonung der eigenen Liquidität, problemlos einklagen.