Krankenhauszusatzversicherung mit Krankenhauswahl

Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Zusatzversicherungen für die freie Krankenhauswahl Jeder Patient in

Deutschland hat die freie Arztwahl und kann selbst bestimmen, in welchem Krankenhaus er sich behandeln lassen will. Diesem Prinzip tragen auch die gesetzlichen Krankenkassen Rechnung. Nur steht dem ein anderer Grundsatz entgegen, der für die Kassen ebenfalls richtungsweisend ist: Die Kosten im Gesundheitswesen müssen und sollen minimiert werden, und dies gilt auch für die Behandlung in einer Klinik.

Die beiden Prinzipien können allerdings in einen Konflikt miteinander geraten. Denn entscheidet sich der Versicherte für ein weiter entferntes Haus, kann die Krankenkasse die zusätzlichen Kosten für die Behandlung von im nachträglich zurückfordern. Deshalb bieten diverse Versicherer ihren Kunden eine Krankenhauszusatzversicherung mit Krankenhauswahl an.

Das SGB V und die freie Wahl des Krankenhauses

Das fünfte Sozialgesetzbuch enthält alle Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung. Im Paragraphen 39 findet sich eine irritierende Formulierung: Wenn der Patient sich ohne einen zwingenden Grund für ein Krankenhaus entscheidet, dass der Arzt seinem Einweisungsformular nicht genannt hat, kann ihm die Kasse die Mehrkosten zum Teil oder ganz auferlegen.

Der Arzt muss grundsätzlich in das nächste Krankenhaus einweisen. Dazu ist er nach den Vorgaben der Krankenkassen verpflichtet. Aber die Patienten sind heute gut informiert und haben Einblick in die Statistiken der Kliniken, können so feststellen, in welchem Haus besonders viele Operationen erfolgreich vorgenommen wurden. So kann es bei der Krankenhauswahl durchaus zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient kommen, bei der letzterer nicht die vorgeschriebene Variante für die bessere hält.

Zusätzliche Kosten summieren sich

Damit ergeben sich zunächst – je nach Zustand des Patienten – höhere Transportkosten, die erheblich sein können. Zusätzlich sind die Basisfallwerte, die von den Versicherungen für jede Behandlung festgelegt wurden, nicht in allen Bundesländern identisch. Will man sich in einem anderen Bundesland behandeln lassen, können also höhere Kosten die Folge sein. Außerdem ist ein zusätzlicher Kostenfaktor zu bedenken: treten bei der Genesung Komplikationen auf, kann sich der Aufenthalt in der Klinik unter Umständen sogar deutlich verlängern. Und bei unterschiedlichen Fallpauschalen in den Bundesländern kann einiges an Rückforderungen durch die Krankenkasse auf den Patienten zukommen.

Damit der Versicherte sein Krankenhaus dennoch frei wählen kann, ohne anschließend mit Forderungen konfrontiert zu werden, gibt es Zusatzversicherungen für die bei der freien Krankenhauswahl entstehenden Kosten.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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