Eine kleine Unachtsamkeit reicht aus, um in einem Verkehrsunfall verwickelt zu sein.
Die Unfallverursacher sowie die Geschädigten müssen sich fortan mit der Polizei, Gutachter und der Versicherung auseinandersetzen.
So kann es vor allem bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zu Problemen kommen.
Ein Problem, das in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorkommen kann, ist die Kfz-Schadenskürzung.
Was ist eine Kfz-Schadenskürzung?
Bei einem Verkehrsunfall berechnet die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Höhe des Schadens, so dass der Geschädigte nicht für den Schaden aufkommen muss.
Doch es kann immer wieder vorkommen, dass die Versicherungen die Schadensregulierung zum Nachteil des Geschädigten gestalten.
Somit erhalten die Geschädigten nicht den Schadensersatz, den sie aus rechtlicher Sicht hätten bekommen sollen und die Versicherungen müssen nicht so viel bezahlen, so dass sie günstiger wegkommen können.
Diese unzureichende Schadensberechnung nennt man Kfz-Schadenskürzung.
Was tun bei einer Kürzung des Schadens?
Der einzige Weg, um gegen eine Schadenskürzung vorzugehen, ist das Einschalten eines Rechtsanwalts.
Somit übernimmt der Rechtsanwalt die Schadensregulierung und erhebt Einspruch gegen die Schadenskürzung.
Die rechtlichen Schritte des Rechtsanwalts sehen wie folgt aus:
- Der Unfallhergang wird aufgeklärt.
- Es wird eine Haftungsquote eingeschätzt.
- Der Schaden, sei es materiell oder immateriell, wird beziffert und geltend gemacht.
- Es wird gegen die Schadenskürzung Einspruch erhoben.
- Falls die Versicherung die tatsächlichen Schadensersatzansprüche nicht bezahlen möchte, wird von Seiten des Rechtsanwalts ein gerichtliches Verfahren gegen die Versicherung eingeleitet.
Die Kosten für den Rechtsanwalt werden als Rechtsverfolgungskosten für die Versicherung berechnet.
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