Die Hundekrankenversicherung zählt zu den Tierkrankenversicherungen, kurz werden diese auch TKV abgekürzt. Zu den erhältlichen Tierversicherungen zählen daneben auch noch die Tierhalter-Rechtschutzversicherung sowie die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Tierkrankenversicherung übernimmt die Kosten, die anfallen, wenn der Hund einer notwendigen tiermedizinischen Behandlung oder Diagnostik unterzogen werden muss. Dazu zählen auch die Kosten, die bei einer nötigen Operation oder der Gabe von Medikamenten anfallen. Generell tritt die Hundekrankenversicherung immer bei einem Unfall oder einer Krankheit in Kraft. Allerdings ist bezüglich der Kostenübernahme und den anfallenden Selbstbeteiligungen immer der individuelle Versicherungsvertrag ausschlaggebend.
Wenn ein Halter die Tierkrankenversicherung abschließt, muss dieser Angaben zum Hund machen. Dazu zählt beispielsweise die Rasse, das Alter und der aktuelle gesundheitliche Zustand des Hundes. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich das Recht vor, diese Angaben zu überprüfen.
Generell bieten die Versicherer zwei verschiedene Modelle der Versicherungen an, die mit verschiedenen Tarifen behaftet sind. Die erste Option ist hier eine Hundekrankenvollversicherung, entweder ohne oder mit Selbstbeteiligungsanteil, die auch einen Kostenschutz im Falle einer nötigen Operation bietet. Diese deckt dann auch alle anfallenden stationären und ambulanten Kosten, ebenfalls Medikamente und die erforderliche Nachsorgeuntersuchungen.
Die zweite Variante ist die sogenannte Operationskosten-Versicherung, welche Kosten erstattet, die durch Eingriffe fällig wurden, die als Folge von einem Unfall oder einer Krankheit nötig wurden.
Wie hoch die monatlichen Versicherungsbeiträge sind, kommt darauf an, um welche Rasse es sich handelt und wie alt das Tier beim Abschluss der Versicherungsvertrages ist. Manche Versicherungsanbieter haben auch Alterseinschränkungen, und nehmen ab einem fortgeschrittenen Alter die Hunde nicht mehr aus. Auch spezielle Krankheiten, wie beispielsweise bekannte Erbkrankheiten bei reinrassigen Hunden werden von Beginn an als nicht erstattungsfähig ausgeschlossen. Hat der Hund bereits Vorerkrankungen oder ein Handicap, lehnen Versicherungen die Hunde auch manchmal ab oder berechnen einen preislichen Aufschlag. Weitere interessante Infos dazu bietet verbraucherforum-info.de.
Welche Leistungen erfüllt die Tierkrankenversicherung?
Eine Krankenversicherung für Hunde erstattet die Kosten, die beim Tierarztbesuch anfallen. Je nach dem gewählten Tarif fallen hierunter Kosten für Verletzungen durch Verkehrsunfälle, Unfälle, Operationen oder anderen Krankheiten. Manche Tarife umfassen auch Kastration, Routineuntersuchungen und Impfungen.
Die Tiermediziner halten sich bei der Kostenabrechnung an die Tierärztlichen Grundverordnung (GOT). Je Behandlung fällt hierbei entweder der dreifache Satz, zweifache oder einfache Satz an.
Oft verhält es sich so, dass die Versicherung nur die Kosten für den einfachen Satz trägt, alles was darüber hinaus anfällt, muss der Halter selbst aufbringen.
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