Zukunftssicherung: Altersvorsorge und Lebensqualität in der Schweiz

Gründe für die Altersvorsorge

Um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter aufrecht zu erhalten, reicht die gesetzliche Rente oft nicht aus. Viele möchten jedoch ihren Standard bewahren und versuchen die Versorgungslücke mit privater Altersvorsorge zu schließen. Zudem kann im Alter Unvorhergesehenes eintreten, und dafür möchte man eine gewisse Absicherung haben. Eine finanziell belastende Situationen kann beispielsweise durch Pflegebedürftigkeit eintreten.

In Deutschland funktioniert die Rente mit einem Drei-Säulen-System. Möglich sind gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Dieses Modell ist ähnlich dem in der Schweiz, worauf wie unten noch etwas genauer eingehen. Ein wesentliches Merkmal ist bei der Deutschen Rente, dass die aktiven Arbeitnehmer die Rente für die aktuellen Rentner finanzieren – man spricht vom Generationenvertrag. Die Einzahlung in die gesetzliche Rente ist für jeden Arbeitnehmer obligatorisch, wobei die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer übernommen werden. In Deutschland gibt es bestimmte Rentenarten. Die allbekannte Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente, wozu die Witwen- und Waisenrente gehören.

Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert ähnlich wie in Deutschland auf einem Drei-Säulen-Modell. Die erst Säule ist die AHV. Hinter der Abkürzung steht: Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Versicherung ist für alle in der Schweiz wohnenden und arbeitenden Menschen Pflicht. Die Leistungen der AHV sind Alters, Witwen- und Waisenrente. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Staat finanzieren die AHV. Die AHV stellt die Existenz im Alter bzw. bei Todesfall sicher.

Die zweite Säule im Schweizer Altersvorsorgemodell ist die Pensionskasse. Laut Stand 2023 ist diese Versicherung verpflichtend für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 22.050 CHF. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten die Beiträge gemeinsam. Mit der Pensionskasse werden Altersrente, Hinterlassenenrente und Invalidenrente finanziert.

Die dritte Säule im Schweizer Rentensystem ist die private Vorsorge, die die beiden verpflichtenden Vorsorgen ergänzt. Diese Vorsorge ist freiwillig und soll Engpässe überbrücken. Die Säule 3a hat steuerliche Vorteile, ist aber bindend.  Steuerlich insofern vorteilhaft, da diese bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar ist. Eine Auszahlung ist erst 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich.

Die Säule 3b dagegen ist eine freie Vorsorge, allerdings ohne steuerliche Absetzbarkeit. Die 3b ist vergleichsweise flexibler.

Des Weiteren bestehen Optionen für die Geldanlage in Form von Aktien, Fonds, Sparkonten und ähnliche.

Die Schweiz steht für ein Leben auf hohem Niveau und das nicht ohne Grund. Wirtschaftliche Stabilität, eine intakte Natur und attraktive Wohnorte sind die Faktoren, die das Leben für die Schweizer angenehm machen. Neben den wirtschaftlichen Argumenten zählt auch die gute medizinische Versorgung. Das umfassende Gesundheitssystem mit der Pflicht zur Krankenversicherung trägt auch zur medizinischen Versorgung im Rentenalter bei.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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